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Die 24-Stunden-Pflege ist eine große Hilfe – aber auch eine finanzielle Herausforderung. Viele Familien entscheiden sich dafür, eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen, um ihre Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen.

Die monatlichen Kosten liegen dabei im Durchschnitt bei ca. 2.000 bis 3.500 €. Doch es gibt staatliche Zuschüsse, Pflegegeld und steuerliche Entlastungen, die diese Belastung deutlich abmildern können. In diesem Artikel erfährst du, welche Förderungen möglich sind und wer was zahlt.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen durchschnittlich bei etwa 2.000 bis 3.500 € pro Monat. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Lohn: Das Gehalt der Betreuungskraft mit ca. 2.000 Euro Brutto

  • Sozialabgaben: Beiträge zur Sozialversicherung, die je nach Beschäftigungsmodell anfallen

  • Agenturgebühr: Kosten für die Vermittlung der Pflegekraft, falls eine Agentur eingeschaltet wird

  • Anreise: Fahrtkosten der Pflegekraft

  • Steuern: Eventuell anfallende steuerliche Belastungen

Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad, Pflegestufe, Anbieter und zusätzlichen Leistungen.

Wer zahlt die 24-Stunden-Pflege?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege organisieren, schließen Sie als Angehörige oder pflegebedürftige Person selbst einen Vertrag – entweder direkt mit der Betreuungskraft (z. B. bei privater Anstellung) oder mit einer Vermittlungsagentur, die die Betreuungskraft stellt. Das bedeutet auch: Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und tragen die finanzielle Hauptverantwortung.

Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung belaufen sich – je nach Anbieter, Betreuungsumfang und Qualifikation der Pflegekraft – auf durchschnittlich 2.000 bis 3.500 €.

Aber: Sie müssen diese Summe nicht vollständig allein tragen. Ein Teil der Kosten kann über Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer staatlicher Stellen erstattet oder bezuschusst werden.

Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten der Kostenübernahme und Zuschüsse:

Zuständige Stelle Leistungen & Hinweise
Pflegekasse Pflegegeld, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag
Krankenkasse Nur Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) durch ambulante Pflegedienste
Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ bei finanzieller Bedürftigkeit (nach SGB XII) – übernimmt ggf. Restkosten
Bundessozialamt In einzelnen Bundesländern zuständig, z. B. bei Eingliederungshilfe oder Schwerbehinderung

Was bedeutet das konkret?

  • Sie zahlen die Betreuung monatlich direkt an die Agentur oder Betreuungskraft, basierend auf dem geschlossenen Vertrag.

  • Gleichzeitig können Sie monatliche Leistungen der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege zurückfordern bzw. anrechnen lassen.

  • Auch eine steuerliche Entlastung ist möglich (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen).

  • Bei knappen finanziellen Mitteln hilft ggf. das Sozialamt, nachdem ein Antrag gestellt und Ihre Bedürftigkeit geprüft wurde.

Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen entsprechende Anträge stellen und Nachweise einreichen. Eine Pflegeberatung oder ein Steuerberater kann dabei unterstützen.

Zuschüsse von der Pflegekasse: Was ist möglich?

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: ca. 316 € pro Monat

  • Pflegegrad 3: ca. 545 € pro Monat

  • Pflegegrad 4: ca. 728 € pro Monat

  • Pflegegrad 5: ca. 901 € pro Monat

Verhinderungspflege

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend entlastet werden muss, können bis zu 1.612 € pro Jahr an Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Leistung ist zudem kombinierbar mit bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege.

Kombinationsleistung

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Pflegesachleistung (also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes) und Pflegegeld. Diese Option kann individuell auf den Bedarf abgestimmt werden.

Entlastungsbetrag

Ein weiterer Zuschuss ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat, der zweckgebunden beispielsweise für Betreuung oder Haushaltshilfe verwendet werden kann.

Finanzierung durch das Sozialamt

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, kommt auch das Sozialamt (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) ins Spiel.

Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine entsprechende Prüfung der finanziellen Situation. Das Sozialamt übernimmt dann gegebenenfalls die Restkosten der 24-Stunden-Pflege. Wichtig ist hierbei die rechtzeitige Antragstellung und umfassende Dokumentation der Pflegesituation.

Zahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für die Betreuung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege.

Eine Ausnahme bilden Leistungen der Behandlungspflege – wie beispielsweise Wundversorgung oder die Verabreichung von Medikamenten –, die durch ambulante Pflegedienste abgedeckt werden können. Diese Leistungen laufen gesondert und können ergänzend zur 24-Stunden-Betreuung genutzt werden.

Steuerliche Entlastung

Neben Pflegegeld und Zuschüssen durch die Pflegekasse gibt es auch die Möglichkeit, einen Teil der 24-Stunden-Pflege steuerlich geltend zu machen. Wer legal beschäftigt, Verträge vorweisen kann und alle Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert, kann dadurch mehrere Hundert bis Tausend Euro im Jahr sparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Ein Teil der Pflegekosten kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Betreuung findet im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Pflegebedürftigen statt.

  • Bis zu 20 % von maximal 20.000 € jährlich können steuerlich geltend gemacht werden

  • Das ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 4.000 € pro Jahr

  • Gilt für: Alltagshilfen, Haushaltsführung, Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen zubereiten)

  • Wichtig: Die Bezahlung muss nachweisbar (per Überweisung) erfolgen – Barzahlungen sind nicht absetzbar

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Wenn durch die Pflege besondere, zwangsläufige Ausgaben entstehen, können diese unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Das gilt vor allem dann, wenn die 24-Stunden-Pflege einen großen Teil des Einkommens aufbraucht.

  • Absetzbar sind z. B.:

    • Betreuungskosten

    • Fahrtkosten

    • Unterbringung der Pflegekraft (z. B. Miete, Nebenkosten für Zimmer)

  • Der steuerliche Abzug ist nur möglich, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird – diese hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab

Für pflegebedürftige Personen mit geringem Einkommen ist diese Möglichkeit nur eingeschränkt nutzbar – für Angehörige, die zahlen, dagegen oft relevant.

Pflege-Bahr & Pflegezusatzversicherung

Für die langfristige Vorsorge kann eine private Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflege-Bahr) sinnvoll sein. Diese zahlt im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung – und kann so bei einer späteren 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung bieten.

  • Staatlich gefördert (5 €/Monat Zuschuss)

  • Abschluss möglichst frühzeitig – Leistungen je nach Tarif


Zusammengefasst:

Steuerliche Entlastung Vorteil Maximale Ersparnis
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % von bis zu 20.000 € absetzbar bis zu 4.000 €/Jahr
Außergewöhnliche Belastungen Zusätzliche Kosten durch Pflege absetzbar individuell abhängig
Pflegezusatzversicherung Entlastung im Pflegefall, staatlich gefördert langfristige Entlastung

24-Stunden-Pflege ist nicht günstig – aber finanzierbar

Die 24-Stunden-Pflege stellt für viele Familien eine unverzichtbare Unterstützung dar, auch wenn sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dank Pflegegeld, Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen können jedoch mehrere Hundert Euro monatlich eingespart werden. Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, bietet das Sozialamt eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme. Zudem kann eine qualifizierte Pflegeberatung – sei es vor Ort oder durch Vermittlungsagenturen – dabei helfen, alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und den passenden Betreuungsansatz zu finden.

Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist es also möglich, eine 24-Stunden-Pflege so zu organisieren, dass sie nicht nur die pflegerische Versorgung, sondern auch die finanzielle Belastung in einem tragbaren Rahmen hält.

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Als Pflegeberaterin und ehemalige Altenpflegerin weiß ich, wie groß der Wunsch vieler Familien ist: Die eigenen Angehörigen sollen in vertrauter Umgebung alt werden dürfen – zu Hause, umsorgt und gut betreut. Für viele scheint die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ durch eine Betreuungskraft aus dem Ausland die ideale Lösung.

Doch kaum ein anderes Thema sorgt derzeit für so viel Unsicherheit bei Angehörigen wie die Frage: Ist das überhaupt legal?

Immer wieder erreichen mich in meiner Beratung verzweifelte Fragen:
„Ist unsere Pflegerin überhaupt angemeldet?“
„Können wir dafür haftbar gemacht werden?“
„Wie sollen wir das alles noch durchblicken?“

In den letzten Jahren haben mehrere Urteile – unter anderem vom Bundesarbeitsgericht – für große Aufmerksamkeit gesorgt. Sie haben die bisherige Praxis vieler Vermittlungsagenturen infrage gestellt und Familien verunsichert, die nur eines wollen: eine gute und verlässliche Versorgung ihrer Liebsten.

In diesem Artikel möchte ich Licht ins Dunkel bringen: Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“ überhaupt? Welche Modelle sind erlaubt – und welche bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone oder sogar im klaren Verstoß gegen deutsches Arbeitsrecht? Und was können Angehörige tun, um sich rechtlich abzusichern und gleichzeitig eine gute Versorgung sicherzustellen?

24-Stunden-Pflege: Was bedeutet das arbeitsrechtlich?

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ klingt nach einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung – und genau das erwarten viele Familien auch, wenn sie eine Betreuungskraft ins Haus holen. Doch was oft nicht bekannt ist: „24-Stunden-Pflege“ ist kein juristisch definierter Begriff. Es handelt sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die mit der tatsächlichen arbeitsrechtlichen Realität wenig zu tun hat.

In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz – und das auch für Betreuungskräfte, die im Haushalt der Pflegebedürftigen leben. Demnach darf eine Person in der Regel maximal acht Stunden pro Tag arbeiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – und muss zeitnah mit Freizeit ausgeglichen werden.

Zusätzlich schreibt das Gesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden pro Tag vor. Diese Ruhezeit soll gewährleisten, dass sich die Betreuungskraft ausreichend erholen kann. Auch das ist nicht verhandelbar – selbst dann nicht, wenn sie im selben Haus wohnt wie die pflegebedürftige Person.

Was bedeutet das in der Praxis?

Eine einzige Betreuungskraft darf rein rechtlich keine durchgehende Betreuung über 24 Stunden leisten – selbst wenn sie „nur mal nachts aufsteht“ oder „eigentlich kaum etwas zu tun hat“. Jede Form von Bereitschaftsdienst, Nachtarbeit oder dauerhafter Erreichbarkeit fällt unter das Arbeitszeitgesetz und muss entsprechend erfasst, vergütet und geregelt sein.

Wer eine sogenannte „24-Stunden-Pflege“ bucht, muss sich also bewusst sein: Das Versprechen einer lückenlosen Betreuung durch eine Einzelperson ist arbeitsrechtlich nicht haltbar – und kann im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen, sowohl für die vermittelnde Agentur als auch für die Familie selbst.

Gerichtsurteil zur 24-Stunden-Pflege: Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Ein Urteil, das die gesamte Branche der häuslichen Betreuung aufgerüttelt hat, stammt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20). Es war ein Präzedenzfall, der für viele Familien und Vermittlungsagenturen weitreichende Folgen hatte.

Geklagt hatte eine bulgarische Betreuungskraft, die über eine Agentur nach Deutschland vermittelt worden war. Sie lebte im Haushalt einer pflegebedürftigen Frau und betreute sie – wie so viele andere – „rund um die Uhr“. Offiziell war sie nur für wenige Stunden am Tag angestellt, tatsächlich jedoch war sie ständig erreichbar – auch nachts.

Sie forderte: Bezahlung für ihre gesamte Anwesenheitszeit im Haushalt. Und das Bundesarbeitsgericht gab ihr recht.

Die Kernaussage des Urteils:

  • Auch Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit.

  • Wer im Haushalt lebt und jederzeit zur Verfügung stehen muss, arbeitet – auch wenn gerade keine aktive Pflegehandlung erfolgt.

  • Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Einsatz ist, hat Anspruch auf Bezahlung dieser kompletten Zeit.

Dieses Urteil hat klargestellt:
Die gängige Praxis, eine einzelne Betreuungskraft über Wochen oder Monate hinweg nahezu ununterbrochen einzusetzen, verstößt gegen das deutsche Arbeitsrecht, wenn Arbeitszeit und Ruhezeit nicht korrekt eingehalten – und die geleistete Zeit nicht vollständig vergütet – werden.

Was bedeutet das für Angehörige?

Pflegekräfte in Vollzeit dürfen nicht einfach „pauschal“ oder für einen Dumpinglohn beschäftigt werden. Wer sich für ein Betreuungsmodell im eigenen Haushalt entscheidet, trägt auch Verantwortung: rechtlich, finanziell und moralisch. Legal ist nur, was den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohns entspricht.

Ist 24-Stunden-Pflege zu Hause legal?

Viele Angehörige fragen sich nach den Urteilen und Schlagzeilen der letzten Jahre: Ist die 24-Stunden-Pflege zu Hause überhaupt noch legal?

Die gute Nachricht lautet: Ja, sie kann legal sein – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist dabei das Modell, nach dem die Betreuungskraft beschäftigt wird. Es gibt drei Hauptwege – mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen:

1. Entsendungsmodell

Hierbei ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Ausland (z. B. Polen, Bulgarien, Rumänien) angestellt und wird vorübergehend nach Deutschland entsendet. Dieses Modell ist weit verbreitet – aber es gibt klare Regeln:

  • Die Betreuungskraft muss über eine gültige A1-Bescheinigung verfügen. Sie bestätigt, dass die Person in ihrem Heimatland sozialversichert ist.

  • Die Entsendung darf nur zeitlich begrenzt erfolgen.

  • Die Arbeitsbedingungen müssen mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar sein (Mindestlohn, Arbeitszeiten etc.).

Achtung: Nicht jede Agentur arbeitet sauber – wer auf das Entsendungsmodell setzt, sollte sich die Unterlagen zeigen lassen und genau hinschauen.

2. Direkte Anstellung in Deutschland

Eine rechtlich eindeutige – aber aufwändigere – Variante ist die direkte Anstellung der Betreuungskraft durch die Familie selbst oder durch einen Pflegedienst. In diesem Fall sind die Angehörigen die Arbeitgeber und müssen:

  • einen regulären Arbeitsvertrag erstellen

  • Sozialabgaben und Lohnsteuer abführen

  • Urlaub, Krankheit, Arbeitszeiten und Ruhezeiten korrekt regeln

Dieses Modell ist oft teurer, aber rechtlich sehr sicher – und fair gegenüber der Betreuungskraft.

3. Selbstständige Betreuungskräfte

Manche Betreuungspersonen bieten ihre Dienste als Selbstständige an. Auch das kann legal sein – aber nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sie mehrere Auftraggeber gleichzeitig betreuen, eigene Arbeitsmittel verwenden und nicht weisungsgebunden sind.

In der Praxis ist das jedoch selten der Fall. Oft handelt es sich um sogenannte Scheinselbstständigkeit – also eine Tätigkeit, die wie ein normales Arbeitsverhältnis aussieht, aber formal als „selbstständig“ deklariert wird. Das ist illegal und kann für Angehörige zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Wann ist 24-Stunden-Pflege illegal?

So verständlich der Wunsch nach einer lückenlosen Betreuung auch ist – nicht jedes Modell ist legal. Viele Familien tappen (oft unbewusst) in rechtliche Fallen, weil sie sich auf falsche Versprechungen verlassen oder sich der Risiken nicht bewusst sind.

Hier die häufigsten Gründe, wann eine 24-Stunden-Pflege illegal ist – und was das für Angehörige bedeutet:

❌ Keine Sozialversicherung / fehlende A1-Bescheinigung

Wird eine Betreuungskraft über das Entsendungsmodell beschäftigt, muss sie eine gültige A1-Bescheinigung vorweisen können. Sie ist der Nachweis, dass die Person im Heimatland sozialversichert ist.

Fehlt dieses Dokument, liegt ein klarer Verstoß gegen EU-Sozialrecht vor – mit möglichen Konsequenzen für alle Beteiligten.

❌ Schwarzarbeit: Barzahlung ohne Vertrag

Wer Betreuungskräfte bar bezahlt, ohne Arbeitsvertrag, ohne Lohnabrechnung oder Sozialabgaben, betreibt Schwarzarbeit. Das ist strafbar – auch wenn es „nur gut gemeint“ ist oder „alle es so machen“.

Ohne Vertrag fehlt der rechtliche Schutz – sowohl für die Familie als auch für die Betreuungskraft.

❌ Überforderung und Ausbeutung durch überlange Arbeitszeiten

Auch wenn es gut gemeint ist: Wer erwartet, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr zur Verfügung steht, verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. Werden Pausen, Ruhezeiten oder freie Tage nicht eingehalten, ist das nicht mehr legal, sondern ausbeuterisch – und im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdend.

⚠️ Mögliche Konsequenzen für Familien:

Viele Angehörige unterschätzen die rechtlichen Folgen:

  • Bußgelder wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht oder Schwarzarbeit

  • Nachzahlungen von Löhnen, Sozialabgaben und Steuern – auch rückwirkend

  • In schweren Fällen: Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung

Wichtig zu wissen: Auch wer „nur“ eine Agentur beauftragt hat, ist nicht automatisch aus der Verantwortung entlassen. Die Mitverantwortung liegt immer auch bei der Familie, vor allem, wenn offensichtliche Mängel vorliegen (z. B. kein Vertrag, kein Ruhezeitmodell, keine Versicherungsnachweise).

Wie kann man eine legale 24-Stunden-Pflege organisieren?

Trotz aller rechtlichen Stolpersteine: Es gibt Möglichkeiten, eine häusliche Betreuung rechtssicher, fair und menschlich zu gestalten. Wichtig ist, von Anfang an auf Seriosität und Transparenz zu achten – und sich Unterstützung zu holen.

Hier die wichtigsten Schritte für Angehörige:

Seriöse Vermittlungsagentur wählen

Nicht jede Agentur arbeitet sauber. Achten Sie auf:

  • Transparente Vertragsunterlagen

  • Klare Regelungen zu Arbeitszeit, Aufgaben, Vergütung und Kündigung

  • Einen Ansprechpartner in Deutschland, den Sie bei Problemen erreichen können

Vermeiden Sie Anbieter, die mit unrealistisch niedrigen Preisen oder „Rund-um-die-Uhr“-Versprechen werben – das ist ein Warnsignal.

Nachweis der Entsendung (A1-Bescheinigung)

Bei Betreuungskräften aus dem Ausland muss unbedingt eine gültige A1-Bescheinigung vorliegen. Lassen Sie sich diese vor Arbeitsbeginn aushändigen – und bewahren Sie sie gut auf. Ohne diesen Nachweis drohen rechtliche Konsequenzen.

Pflegeberatung einbinden

Lassen Sie sich von einer Pflegeberaterin oder einem Pflegestützpunkt unterstützen. Wir kennen den Markt, wissen, worauf zu achten ist, und können helfen, Angebote zu prüfen – kostenfrei und unabhängig.

So vermeiden Sie spätere Probleme und können sicherstellen, dass Ihre Entscheidung auf solider Grundlage steht.

Faire Arbeitsbedingungen schaffen

Auch im privaten Haushalt gelten grundlegende Rechte:

  • Feste Arbeitszeiten und Pausen

  • Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden täglich

  • Freizeit – auch Betreuungskräfte brauchen Auszeiten

  • Ein eigenes Zimmer oder Rückzugsort mit Privatsphäre

Menschen, die sich um unsere Angehörigen kümmern, verdienen Respekt – und menschenwürdige Bedingungen.

Dokumentation führen

Führen Sie eine einfache, aber regelmäßige Dokumentation:

  • Arbeitszeiten und Aufgaben

  • Besondere Vorkommnisse

  • Kommunikation mit der Agentur oder dem Pflegedienst

Das schützt alle Beteiligten – und zeigt im Zweifel, dass Sie als Angehörige Ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Fazit: Gute Pflege darf nicht auf Kosten der Legalität gehen

Die häusliche Betreuung durch sogenannte „24-Stunden-Pflegekräfte“ ist für viele Familien ein Segen – sie ermöglicht Pflege in vertrauter Umgebung, entlastet Angehörige und schenkt Würde im Alltag.

Aber: Gute Pflege darf nicht auf Kosten der Legalität oder der Betreuungskraft gehen.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat deutlich gemacht, was eigentlich selbstverständlich sein sollte:
Auch Betreuungspersonen haben ein Recht auf faire Bezahlung, klare Arbeitszeiten und Schutz vor Ausbeutung.

Wer eine Betreuungskraft beschäftigt – direkt oder über eine Agentur –, trägt Verantwortung. Aber darin liegt auch eine Chance: Sie können ein Umfeld schaffen, das rechtlich sicher, menschlich fair und langfristig tragfähig ist.

Nutzen Sie Beratung. Fragen Sie nach. Sehen Sie genau hin.

Denn am Ende gilt:
Legale Pflege ist nicht nur möglich – sie ist die Voraussetzung für eine gute Pflege.

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Wenn eine 24-Stunden-Pflegekraft in den eigenen vier Wänden eines Pflegebedürftigen einzieht, verändert das nicht nur den Alltag – es schafft auch eine besondere Nähe. Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt, ist oft rund um die Uhr erreichbar und übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben. Was viele Angehörige dabei unterschätzen: Auch diese Fachkräfte brauchen Raum. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Als Pflegeberaterin und ehemalige Altenpflegerin habe ich viele Familien begleitet, die sich für eine sogenannte Rund-um-die-Uhr-Betreuung entschieden haben. Die meisten machen sich viele Gedanken über den Tagesablauf, die Aufgabenverteilung oder rechtliche Fragen – aber nur wenige denken von Anfang an an die Wohnsituation der Pflegekraft. Dabei ist genau diese ein entscheidender Punkt für das Gelingen der Betreuung.

24-Stunden-Pflege: Räumliche Voraussetzungen im Überblick

Wer sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheidet, holt sich nicht nur Unterstützung ins Haus – sondern auch einen Menschen, der für einen bestimmten Zeitraum dort lebt. Das bringt Verantwortung mit sich. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Betreuung ist ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft.

Ein eigenes Zimmer ist kein Extra, sondern Standard. Die Betreuungskraft braucht einen privaten Raum, in dem sie sich ausruhen, persönliche Dinge unterbringen oder auch mal zurückziehen kann. Dies ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch des gegenseitigen Respekts.

Optimal ist ein ruhiger, abschließbarer Raum, der folgende Grundausstattung bietet:

  • Ein Bett – idealerweise mit einer angenehmen Matratze, damit die Kraft gut schlafen kann.

  • Ein Kleiderschrank oder eine Kommode, um Kleidung und persönliche Gegenstände ordentlich zu verstauen.

  • Ein Tisch und ein Stuhl, damit sie auch mal in Ruhe lesen, schreiben oder telefonieren kann.

  • Eine funktionierende Lichtquelle, am besten sowohl Deckenlicht als auch eine Leselampe.

Je nach Wohnsituation ist ein eigenes Bad natürlich ein großer Pluspunkt – es muss aber nicht zwingend sein. Wichtig ist jedoch ein klar geregelter Zugang zu einem Bad, das sauber, funktional und in zumutbarer Nähe zum Zimmer liegt.

Diese Rahmenbedingungen sorgen nicht nur für das Wohlbefinden der Betreuungskraft, sondern wirken sich auch positiv auf das gesamte Betreuungsverhältnis aus. Denn wer sich willkommen und respektiert fühlt, kann sich besser auf die oft emotional und körperlich fordernde Arbeit einlassen.

Eigenes Zimmer für die 24-Stunden-Pflegekraft

Wer sich für eine 24-Stunden-Betreuung entscheidet, holt sich nicht nur Unterstützung ins Haus – sondern auch einen Menschen, der für einen bestimmten Zeitraum dort lebt. Das bringt Verantwortung mit sich. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Betreuung ist ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft.

Ein eigenes, abschließbares Zimmer ist keine nette Geste – es ist eine absolute Mindestvoraussetzung. Die Betreuungskraft braucht einen privaten Raum, in dem sie sich ausruhen, persönliche Dinge unterbringen und auch mal abschalten kann. Dies ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung.

Optimal ist ein ruhiger Raum, der folgende Grundausstattung bietet:

  • Ein ordentliches Bett mit guter Matratze

  • Ein Kleiderschrank oder eine Kommode

  • Ein Tisch und ein Stuhl

  • Eine funktionierende Lichtquelle – am besten Deckenlicht und Leselampe

Darüber hinaus gilt: Das Zimmer sollte sauber, freundlich eingerichtet und beheizbar sein. Niemand fühlt sich wohl in einem Abstellraum mit Pritsche – und genau das sollte es auch nicht sein.

Privatsphäre ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für erholsame Ruhezeiten. Nur wer sich auch mal zurückziehen kann, bleibt leistungsfähig – körperlich und emotional.

Auch wenn es kein Muss ist: Ein WLAN-Zugang ist ein echter Pluspunkt. Viele Betreuungskräfte halten über ihr Smartphone Kontakt zur Familie im Heimatland oder nutzen Übersetzungsapps im Alltag. Ein stabiles Internet kann hier sehr helfen – und ist mit wenig Aufwand einzurichten.

Und nicht zuletzt: Auch die besten Betreuungskräfte brauchen Pausen. Ein angenehmer Rückzugsort trägt wesentlich dazu bei, dass diese Pausen auch wirklich zur Erholung dienen – und das wiederum wirkt sich positiv auf die gesamte Betreuungssituation aus.

24-Stunden-Pflege – eigenes Bad: Muss oder Kann?

Die Frage nach einem eigenen Bad für die Betreuungskraft taucht immer wieder auf – besonders, wenn der Wohnraum begrenzt ist. Grundsätzlich gilt: Ein eigenes Bad ist keine Pflicht, aber ganz klar ein großer Vorteil. Vor allem bei längeren Einsätzen, bei denen die Betreuungskraft mehrere Wochen oder sogar Monate im Haushalt lebt, ist ein separates Bad eine echte Erleichterung für alle Beteiligten.

Doch nicht jede Wohnsituation lässt das zu. Wenn kein eigenes Bad möglich ist, braucht es klare Absprachen. Das betrifft sowohl die Nutzungszeiten als auch das Thema Hygiene. Wer darf wann ins Bad? Wie wird die Reinigung organisiert? Gibt es Rückzugsmöglichkeiten am Morgen oder Abend, wenn alle das Badezimmer brauchen?

Gemeinsame Nutzung funktioniert nur, wenn gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme selbstverständlich sind – auf beiden Seiten. Es ist wichtig, dass sich niemand „geduldet“ fühlen muss, sondern dass ein echter Wille zur Zusammenarbeit da ist.

Ein paar praktische Tipps, wenn das Bad geteilt wird:

  • Feste Zeitfenster für die morgendliche oder abendliche Nutzung helfen, Konflikte zu vermeiden.

  • Sauberkeit sollte ein gemeinsames Anliegen sein – eventuell mit einem einfachen Putzplan.

  • Persönliche Hygieneartikel der Betreuungskraft sollten einen festen Platz im Bad haben, am besten in einem kleinen Korb oder Regal.

Kurz gesagt: Ein eigenes Bad ist die ideale Lösung – aber kein Muss. Wichtig ist, dass die Pflegekraft sich auch im Badbereich willkommen und respektiert fühlt. Denn auch kleine Dinge können das tägliche Miteinander enorm beeinflussen.

Unterbringung 24-Stunden-Pflege: Weitere praktische Tipps

Neben den grundlegenden Voraussetzungen wie einem eigenen Zimmer und dem Zugang zu sanitären Einrichtungen gibt es einige weitere Aspekte, die das Zusammenleben erleichtern – und die Qualität der Betreuung langfristig sichern.

1. Einen eigenen Zimmerschlüssel übergeben

Was oft übersehen wird: Ein eigener Schlüssel fürs Zimmer ist ein starkes Zeichen. Es signalisiert Vertrauen, schützt die Privatsphäre und gibt der Betreuungskraft ein Gefühl von Kontrolle über ihren Rückzugsort. Vor allem in einem Haushalt, in dem mehrere Personen ein- und ausgehen, ist das ein wichtiger Schritt.

2. Persönliche Gestaltungsmöglichkeiten

Auch wenn die Betreuungskraft nur vorübergehend im Haushalt lebt, sollte sie ihr Zimmer ein Stück weit persönlich gestalten dürfen. Ein Fernseher, ein kleines Bücherregal oder eine gemütliche Ecke mit Kissen oder Decke können viel zur Erholung beitragen. Wer mag, kann auch fragen, ob sie Fotos der Familie oder andere persönliche Dinge aufstellen möchte – das schafft Nähe und Zugehörigkeit.

3. Rückzugsräume schaffen – gerade in Belastungssituationen

In jeder Betreuungssituation gibt es auch mal herausfordernde Momente: Konflikte im Miteinander, emotionale Belastungen, Erschöpfung. Wichtig ist dann, dass es eine Möglichkeit gibt, sich zurückzuziehen – nicht nur räumlich, sondern auch emotional. Ein klar definierter Pausenraum (auch wenn es nur das eigene Zimmer ist), die Möglichkeit für Spaziergänge oder ein ruhiger Gartenplatz können hier sehr hilfreich sein.

Auch hilfreich: Vereinbaren Sie feste Zeiten, in denen die Pflegekraft wirklich „frei“ hat – und diese auch respektiert werden. Das stärkt das Vertrauensverhältnis und schafft die notwendige Balance zwischen Nähe und Distanz.

Zimmer für die 24-Stunden-Pflegekraft vorbereiten

Ein guter Start beginnt mit einer wertschätzenden Begrüßung – und das gilt auch (oder gerade) in der Pflege. Die Betreuungskraft wird für viele Wochen ein Teil des Haushalts sein. Umso wichtiger ist es, dass sie sich von Anfang an willkommen fühlt. Ein gut vorbereitetes Zimmer ist der erste Schritt dafür.

Vor dem Einzug sollte das Zimmer gründlich gereinigt und wohnlich gestaltet sein. Frische Bettwäsche, saubere Böden und ein aufgeräumter Raum sind selbstverständlich – aber oft nicht genug. Eine kleine Willkommensgeste macht hier den Unterschied: Ein frischer Blumenstrauß, ein Willkommenskärtchen oder ein kleiner Snack zeigen: „Wir freuen uns, dass Sie da sind.“

Auch praktisch gedacht: Legen Sie einige wichtige Informationen bereit, am besten mehrsprachig oder mit einfachen Symbolen. Zum Beispiel:

  • WLAN-Zugangsdaten (klar lesbar notiert)

  • Wo ist der nächste Supermarkt?

  • Gibt es eine Bushaltestelle in der Nähe?

  • Notfallnummern oder Ansprechpartner im Haus

Wichtig: Der Raum sollte ausschließlich der Betreuungskraft zur Verfügung stehen – also keine Kombination mit Abstellkammer oder Hauswirtschaftsraum. Ein Zimmer, das gleichzeitig als Lager für Getränkekisten oder Putzmittel dient, signalisiert: „Du bist hier nur geduldet.“ Das untergräbt auf Dauer das Vertrauensverhältnis.

Ein persönlicher, respektvoll eingerichteter Raum ist kein Luxus – sondern Ausdruck von Dankbarkeit und Fairness. Und genau das ist die Basis für eine funktionierende, langfristige Betreuung.

Wertschätzung beginnt mit dem Wohnraum

Eine 24-Stunden-Betreuung ist eine intensive Form der Unterstützung – für alle Beteiligten. Damit sie dauerhaft funktioniert, braucht es nicht nur organisatorische Klarheit und gute Kommunikation, sondern auch: einen respektvollen Umgang miteinander. Und der beginnt ganz konkret – beim Wohnraum.

Gute Wohnbedingungen sind kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Faktor für Motivation, Zufriedenheit und auch die Gesundheit der Betreuungskraft. Wer gut schläft, sich sicher und angenommen fühlt, kann auch besser für andere da sein. Das merken nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch ihre Angehörigen.

Meine Erfahrung als Pflegeberaterin zeigt: Wer Wertschätzung zeigt, bekommt oft auch Wertschätzung zurück. Das zeigt sich im Engagement der Betreuungskraft, in ihrer Geduld, ihrer Präsenz – und letztlich auch in der Stabilität des gesamten Betreuungsverhältnisses.

Ein paar Blumen, ein eigenes Schlüssel, ein ordentlich eingerichteter Raum – das sind keine großen Investitionen. Aber sie machen einen großen Unterschied. Für die Betreuungskraft. Für die Atmosphäre im Haus. Und für die Qualität der Pflege.

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Die 24-Stunden-Pflege ist eine große Hilfe – aber auch eine finanzielle Herausforderung. Viele Familien entscheiden sich dafür, eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen, um ihre Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen.

Die monatlichen Kosten liegen dabei im Durchschnitt bei ca. 2.000 bis 3.500 €. Doch es gibt staatliche Zuschüsse, Pflegegeld und steuerliche Entlastungen, die diese Belastung deutlich abmildern können. In diesem Artikel erfährst du, welche Förderungen möglich sind und wer was zahlt.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen durchschnittlich bei etwa 2.000 bis 3.500 € pro Monat. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Lohn: Das Gehalt der Betreuungskraft mit ca. 2.000 Euro Brutto

  • Sozialabgaben: Beiträge zur Sozialversicherung, die je nach Beschäftigungsmodell anfallen

  • Agenturgebühr: Kosten für die Vermittlung der Pflegekraft, falls eine Agentur eingeschaltet wird

  • Anreise: Fahrtkosten der Pflegekraft

  • Steuern: Eventuell anfallende steuerliche Belastungen

Der tatsächliche Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad, Pflegestufe, Anbieter und zusätzlichen Leistungen.

Wer zahlt die 24-Stunden-Pflege?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege organisieren, schließen Sie als Angehörige oder pflegebedürftige Person selbst einen Vertrag – entweder direkt mit der Betreuungskraft (z. B. bei privater Anstellung) oder mit einer Vermittlungsagentur, die die Betreuungskraft stellt. Das bedeutet auch: Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und tragen die finanzielle Hauptverantwortung.

Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung belaufen sich – je nach Anbieter, Betreuungsumfang und Qualifikation der Pflegekraft – auf durchschnittlich 2.000 bis 3.500 €.

Aber: Sie müssen diese Summe nicht vollständig allein tragen. Ein Teil der Kosten kann über Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer staatlicher Stellen erstattet oder bezuschusst werden.

Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten der Kostenübernahme und Zuschüsse:

Zuständige Stelle Leistungen & Hinweise
Pflegekasse Pflegegeld, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag
Krankenkasse Nur Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) durch ambulante Pflegedienste
Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ bei finanzieller Bedürftigkeit (nach SGB XII) – übernimmt ggf. Restkosten
Bundessozialamt In einzelnen Bundesländern zuständig, z. B. bei Eingliederungshilfe oder Schwerbehinderung

Was bedeutet das konkret?

  • Sie zahlen die Betreuung monatlich direkt an die Agentur oder Betreuungskraft, basierend auf dem geschlossenen Vertrag.

  • Gleichzeitig können Sie monatliche Leistungen der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege zurückfordern bzw. anrechnen lassen.

  • Auch eine steuerliche Entlastung ist möglich (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen).

  • Bei knappen finanziellen Mitteln hilft ggf. das Sozialamt, nachdem ein Antrag gestellt und Ihre Bedürftigkeit geprüft wurde.

Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen entsprechende Anträge stellen und Nachweise einreichen. Eine Pflegeberatung oder ein Steuerberater kann dabei unterstützen.

Zuschüsse von der Pflegekasse: Was ist möglich?

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Finanzierung der Betreuung genutzt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: ca. 316 € pro Monat

  • Pflegegrad 3: ca. 545 € pro Monat

  • Pflegegrad 4: ca. 728 € pro Monat

  • Pflegegrad 5: ca. 901 € pro Monat

Verhinderungspflege

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend entlastet werden muss, können bis zu 1.612 € pro Jahr an Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Leistung ist zudem kombinierbar mit bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege.

Kombinationsleistung

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Pflegesachleistung (also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes) und Pflegegeld. Diese Option kann individuell auf den Bedarf abgestimmt werden.

Entlastungsbetrag

Ein weiterer Zuschuss ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat, der zweckgebunden beispielsweise für Betreuung oder Haushaltshilfe verwendet werden kann.

Finanzierung durch das Sozialamt

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, kommt auch das Sozialamt (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) ins Spiel.

Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad sowie eine entsprechende Prüfung der finanziellen Situation. Das Sozialamt übernimmt dann gegebenenfalls die Restkosten der 24-Stunden-Pflege. Wichtig ist hierbei die rechtzeitige Antragstellung und umfassende Dokumentation der Pflegesituation.

Zahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für die Betreuung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege.

Eine Ausnahme bilden Leistungen der Behandlungspflege – wie beispielsweise Wundversorgung oder die Verabreichung von Medikamenten –, die durch ambulante Pflegedienste abgedeckt werden können. Diese Leistungen laufen gesondert und können ergänzend zur 24-Stunden-Betreuung genutzt werden.

Steuerliche Entlastung

Neben Pflegegeld und Zuschüssen durch die Pflegekasse gibt es auch die Möglichkeit, einen Teil der 24-Stunden-Pflege steuerlich geltend zu machen. Wer legal beschäftigt, Verträge vorweisen kann und alle Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert, kann dadurch mehrere Hundert bis Tausend Euro im Jahr sparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Ein Teil der Pflegekosten kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Betreuung findet im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Pflegebedürftigen statt.

  • Bis zu 20 % von maximal 20.000 € jährlich können steuerlich geltend gemacht werden

  • Das ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 4.000 € pro Jahr

  • Gilt für: Alltagshilfen, Haushaltsführung, Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen zubereiten)

  • Wichtig: Die Bezahlung muss nachweisbar (per Überweisung) erfolgen – Barzahlungen sind nicht absetzbar

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Wenn durch die Pflege besondere, zwangsläufige Ausgaben entstehen, können diese unter „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Das gilt vor allem dann, wenn die 24-Stunden-Pflege einen großen Teil des Einkommens aufbraucht.

  • Absetzbar sind z. B.:

    • Betreuungskosten

    • Fahrtkosten

    • Unterbringung der Pflegekraft (z. B. Miete, Nebenkosten für Zimmer)

  • Der steuerliche Abzug ist nur möglich, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird – diese hängt vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab

Für pflegebedürftige Personen mit geringem Einkommen ist diese Möglichkeit nur eingeschränkt nutzbar – für Angehörige, die zahlen, dagegen oft relevant.

Pflege-Bahr & Pflegezusatzversicherung

Für die langfristige Vorsorge kann eine private Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflege-Bahr) sinnvoll sein. Diese zahlt im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung – und kann so bei einer späteren 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung bieten.

  • Staatlich gefördert (5 €/Monat Zuschuss)

  • Abschluss möglichst frühzeitig – Leistungen je nach Tarif


Zusammengefasst:

Steuerliche Entlastung Vorteil Maximale Ersparnis
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % von bis zu 20.000 € absetzbar bis zu 4.000 €/Jahr
Außergewöhnliche Belastungen Zusätzliche Kosten durch Pflege absetzbar individuell abhängig
Pflegezusatzversicherung Entlastung im Pflegefall, staatlich gefördert langfristige Entlastung

24-Stunden-Pflege ist nicht günstig – aber finanzierbar

Die 24-Stunden-Pflege stellt für viele Familien eine unverzichtbare Unterstützung dar, auch wenn sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dank Pflegegeld, Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen können jedoch mehrere Hundert Euro monatlich eingespart werden. Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, bietet das Sozialamt eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme. Zudem kann eine qualifizierte Pflegeberatung – sei es vor Ort oder durch Vermittlungsagenturen – dabei helfen, alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und den passenden Betreuungsansatz zu finden.

Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist es also möglich, eine 24-Stunden-Pflege so zu organisieren, dass sie nicht nur die pflegerische Versorgung, sondern auch die finanzielle Belastung in einem tragbaren Rahmen hält.

Direkt zum Thema

Einleitung: Haushaltshilfe ist oft der erste Schritt zur Entlastung

  • Viele ältere Menschen benötigen nicht nur pflegerische, sondern auch praktische Unterstützung im Alltag

  • Schon einfache Tätigkeiten wie Kochen, Putzen oder Wäschewaschen können im Alter zur Herausforderung werden

  • Die 24-Stunden-Pflege bietet eine Kombination aus Betreuung, Pflege und Haushaltshilfe

Hilfe im Haushalt – was gehört dazu?

Typische hauswirtschaftliche Aufgaben:

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Abwasch & Spülmaschine

  • Staubsaugen, Wischen, Oberflächen reinigen

  • Wäsche waschen, bügeln, Kleidung zusammenlegen

  • Einkäufe & Vorratshaltung

  • Müllentsorgung, kleine Gartenarbeiten

  • Auf Wunsch: Begleitung bei Besorgungen oder Arztbesuchen

Hilfe im Haushalt für Senioren: Wer hat Anspruch?

  • Ältere Menschen ohne Pflegegrad können private Unterstützung organisieren (z. B. über Haushaltshilfe-Agenturen oder 24-Stunden-Pflegekräfte)

  • Mit Pflegegrad gibt es Zuschüsse über die Pflegekasse – dazu mehr weiter unten

Hilfe im Haushalt bei Pflegegrad / Pflegestufen

Pflegegrad Mögliche Unterstützung Hinweis
Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag 125 €/Monat Für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzbar
Pflegegrad 2–5 Pflegegeld + Entlastungsbetrag Auch Kombinationsleistungen möglich
Früher: Pflegestufe 1–3 Heute Pflegegrad 2–5 Umstellung seit 2017
  • Die 24-Stunden-Pflegekraft kann im Rahmen des Pflegegelds und mit Hilfe des Entlastungsbetrags finanziert werden

  • Wichtig: Leistungen müssen nachweisbar sein (Vertrag, Zahlungsnachweis)

Hilfe im Haushalt bei Schwerbehinderung

  • Bei anerkannter Schwerbehinderung mit Pflegegrad sind ebenfalls alle Leistungen der Pflegeversicherung möglich

  • Zusätzlich: Sozialamt kann „Hilfe zur Pflege“ leisten, wenn Einkommen/Vermögen nicht ausreicht

  • Auch über das Integrationsamt / Bundessozialamt möglich – je nach Bundesland

Betreuung daheim und Hilfe im Haushalt – eine wertvolle Kombination

  • Die 24-Stunden-Betreuung kombiniert Pflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und menschliche Nähe

  • Vorteil gegenüber reiner Haushaltshilfe:

    • Durchgängige Präsenz

    • Betreuung bei Demenz oder psychischer Einschränkung möglich

    • Entlastung für Angehörige rund um die Uhr

Fazit: Hilfe im Haushalt ist mehr als Putzen

  • Für viele Senioren ist Unterstützung im Haushalt der Schlüssel zum Verbleib in den eigenen vier Wänden

  • Die 24-Stunden-Pflegekraft bietet diese Hilfe kombiniert mit Betreuung – und kann über Pflegekasse, Entlastungsbetrag oder Sozialamt mitfinanziert werden

  • Angehörige sollten sich frühzeitig beraten lassen, um passende und legale Unterstützung zu organisieren